Bildquelle: AI generated
Mathias Wald: Zertifizierter IHK Manager für angewandte KI-Transformation (IHK)
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Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Mitarbeiter geschult sind, um KI sicher und effektiv einzusetzen. Wer das ignoriert, riskiert erhebliche Strafen, Vertrauensverlust und einen schweren Image-Schaden.
Die Verordnung umfasst detaillierte Vorschriften, insbesondere für Hochrisiko-KI-Systeme sowie Transparenz- und Dokumentationspflichten. Sie behandelt auch Ausschlüsse und spezifische Anforderungen für biometrische Identifizierung und emotionserkennende KI-Systeme.
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Prüfen Sie Ihre Lieferkette: Vergewissern Sie sich, dass auch Ihre Dienstleister und Lieferanten die gesetzlichen Anforderungen einhalten. Denken Sie daran, auch Sie können geprüft werden! Schauen Sie sich gerne auch unseren News Blog an.
Mit dem neuen EU AI Act
stehen Unternehmer in der Pflicht
, ihre Mitarbeiter zu schulen und den Einsatz von KI-Systemen wie z. B. Microsoft Copilot oder ChatGPT rechtskonform abzusichern. Die Verordnung legt einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, Vermarktung und Nutzung von KI-Systemen in der Europäischen Union fest. Er verfolgt einen risikobasierten Ansatz und kategorisiert KI-Systeme nach ihrem Risikoniveau.
Ob fehlerhafte Entscheidungen, unsichere Datenverarbeitung oder fehlende Transparenz, wenn Ihre Mitarbeiter nicht wissen, wie KI-Systeme richtig eingesetzt werden, wird aus der Technologie ein Risiko.
Was bei ungeschulter Nutzung passieren kann:
Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Schweinhammer, LL.M., ist Experte für Vergaberecht und KI-gestützte öffentliche Beschaffung. Als Teil unseres Teams begleitet er Unternehmen mit seiner umfassenden juristischen Expertise und seinem praktischen Wissen über künstliche Intelligenz. Mit einem klaren Fokus auf rechtssichere und transparente Vergabeverfahren unterstützt er bei der Umsetzung des EU AI Acts und der Integration moderner Technologien in öffentliche Ausschreibungsprozesse. Sein Ziel: Innovative Lösungen und die rechtliche Sicherheit mit Effizienz verbinden. www.schweinhammer.com
Unter anderem vom Manager Magazin ausgezeichnet und Mitglied beim BMTD
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