Hier ist eine Übersicht der zentralen Paragraphen des EU AI Acts, die für Unternehmen und Akteure in der KI-Wertschöpfungskette von Bedeutung sind, einschließlich relevanter Sanktionen:
Kernpflichten für Anbieter, Betreiber und Anwender
Artikel 16 – Pflichten der Anbieter: Anbieter müssen sicherstellen, dass KI-Systeme vor dem Inverkehrbringen getestet, dokumentiert und den regulatorischen Anforderungen angepasst sind.
Artikel 26 – Pflichten der Betreiber: Betreiber müssen die Nutzung von KI-Systemen überwachen, Transparenz sicherstellen und schwerwiegende Vorfälle melden.
Artikel 50 – Transparenzpflichten! Anbieter und Betreiber müssen die Nutzer:innen informieren, wenn sie mit einem KI-System interagieren oder wenn Inhalte KI-generiert sind. Ausnahmen gelten nur für gesetzlich zugelassene Systeme.
Artikel 43 – Konformitätsbewertung: Hochrisiko-KI-Systeme müssen einer Konformitätsbewertung unterzogen werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Anbieter können zwischen internen und externen Prüfverfahren wählen.
Sanktionen bei Verstößen:
Artikel 99 – Sanktionen - Verbotene KI-Praktiken (Artikel 5): Geldbußen von bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Verstöße gegen Anbieter- und Betreiberpflichten: Geldbußen von bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Nichteinhaltung der Transparenzpflichten (Artikel 50): Gleich hohe Bußgelder wie bei Betreiberpflichten.
Minder schwere Verstöße: Sanktionen in Form von Verwarnungen oder nicht-monetären Maßnahmen möglich.
Spezifische Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme:
Anhang III – Hochrisiko-KI-Systeme Listet die Anwendungsbereiche, wie z. B. kritische Infrastrukturen, Bildung und Strafverfolgung, in denen KI-Systeme als hochriskant gelten.
Artikel 49 – Registrierungspflichten: Hochrisiko-KI-Systeme müssen vor ihrer Nutzung in der EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme registriert werden.
Artikel 42 – Vermutung der Konformität: KI-Systeme, die harmonisierte Normen erfüllen, werden als konform mit den gesetzlichen Anforderungen angesehen.
Verbotene KI-Praktiken Artikel 5 – Verbotene AnwendungenKI-Systeme, die Menschen manipulieren oder diskriminieren, sowie Systeme zur biometrischen Echtzeitüberwachung in öffentlichen Räumen, sind grundsätzlich verboten.
Zusätzliche VerpflichtungenArtikel 10 – Datenmanagement: KI-Systeme müssen auf hochwertigen, repräsentativen und fehlerfreien Daten basieren.
Artikel 38 – Koordinierung der notifizierten Stellen: Notifizierte Stellen überwachen Hochrisiko-KI-Systeme und stellen sicher, dass sie die regulatorischen Anforderungen erfüllen.
Artikel 40 – Harmonisierte Normen: Verweist auf technische Standards, die von der EU verabschiedet wurden, um die Einhaltung zu erleichtern.
Zeitrahmen und ÜbergangsregelungenGeltung des Gesetzes: Die Verordnung tritt am 2. August 2026 in vollem Umfang in Kraft.
Einzelne Verbote und Strafen gelten jedoch bereits ab 2. Februar 2025.
Risikoeinschätzung:
Artikel 9 fordert, dass Unternehmen die potenziellen Risiken, die von KI-Systemen ausgehen, bewerten. Dies umfasst Risiken für Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte. Anbieter müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu minimieren, wie Simulationen und Tests unter verschiedenen Bedingungen.
Maßnahmen:
Einstufung der KI-Systeme:
Artikel 6 beschreibt die Einstufung von KI-Systemen basierend auf ihrer Zweckbestimmung und potenziellen Gefahren. Hochrisikokategorien umfassen Anwendungen in der Medizin, Bildung, Strafverfolgung und kritischer Infrastruktur.
Maßnahmen:
Einsatz- und Anwendungsnachweise:
Artikel 11 schreibt vor, dass Unternehmen dokumentieren müssen, wie ein KI-System genutzt wird. Dies dient der Nachvollziehbarkeit des Zwecks und der Funktion. Technische Dokumentationen müssen die Zweckbestimmung, Testergebnisse und Risikomanagementmaßnahmen enthalten.
Maßnahmen:
Schulungspflicht:
Artikel 4 fordert, dass Mitarbeitende, die mit Hochrisiko-KI-Systemen arbeiten, geschult werden. Dies umfasst technisches Verständnis, rechtliche Anforderungen und die Fähigkeit, mögliche Risiken zu erkennen.
Maßnahmen:
Bedienungsanleitungen:
Artikel 16 verpflichtet Anbieter, detaillierte und verständliche Bedienungsanleitungen bereitzustellen. Diese müssen die Installation, Nutzung und Wartung sowie potenzielle Einschränkungen und Risiken beschreiben.
Maßnahmen:
Transparenz und Nachvollziehbarkeit:
Artikel 13 verlangt, dass Entscheidungen und Prozesse von KI-Systemen für Nutzer nachvollziehbar und transparent sind. Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer KI interagieren und wie deren Entscheidungen zustande kommen.
Maßnahmen:
Dokumentationspflicht:
Artikel 11 legt fest, dass Unternehmen umfassende technische Dokumentationen führen müssen. Diese Dokumente müssen unter anderem Details zu Algorithmen, Risikobewertungen und Sicherheitsprüfungen enthalten.
Maßnahmen:
Kennzeichnungspflicht:
Artikel 13 Absatz 2 schreibt vor, dass KI-Systeme klar gekennzeichnet sein müssen, insbesondere wenn sie mit Menschen interagieren. Die Kennzeichnung dient der Transparenz und Nutzeraufklärung.
Maßnahmen:
Protokollpflicht:
Artikel 12 fordert die Protokollierung von Hochrisiko-KI-Systemen. Diese Protokolle müssen alle relevanten Aktivitäten und Entscheidungen des Systems dokumentieren und aufbewahren.
Maßnahmen:
Datenschutz und Datensicherheit:
Artikel 10 regelt den Schutz personenbezogener Daten und verlangt, dass KI-Systeme datenschutzfreundlich gestaltet sind. Die Datenverarbeitung muss den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung folgen.
Maßnahmen: